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Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

Das wichtigste Grundlagengesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet den Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden.

 

§5 ArbSchG

§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen. (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen.

 

Der Begriff Arbeitsschutz umfasst Vorschriften und Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Der Arbeitsschutz dient der Verhütung von Unfällen am Arbeitsplatz und dem Schutz vor arbeitsbedingten Gefahren und Gesundheitsrisiken.

Fragen und
Antworten im Überblick

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber auf den Arbeitsschutz?

(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen.

Was muss im Arbeitsschutz unterwiesen werden?

Der Gesetzgeber fordert für alle Arbeitnehmer eine zumindest jährliche Unterweisung. Bei diesen Unterweisungen muss der Arbeitgeber über mögliche Gefahren und Gefährdungen am Arbeitsplatz aufklären und darüber informieren, wie sich der Mitarbeiter zu verhalten hat, um Unfall- und Verletzungsrisiken zu minimieren.

                                   

Wer ist verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung?

Eine Beauftragung sollte immer schriftlich erfolgen und genau beschreiben, welche Aufgaben und Kompetenzen übertragen werden. Die rechtliche Verantwortung für die Beurteilung bleibt aber in jedem Fall beim Arbeitgeber.

 

Wer muss die Mitarbeiter unterweisen?

Eine angemessene und praxisgerechte Unterweisung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Einbindung der Beschäftigten in den betrieblichen Arbeitsschutz und zur Ausbildung eines sicherheitsgerechten und gesundheitsbewussten Verhaltens. Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Unternehmers, Unterweisungen durchzuführen.

Gefärdenbeurteilung

Wir erstellen für Sie Gefährdungsbeurteilungen (GBU) und unterweisen Ihre Mitarbeiter in für Ihre Gewerken benötigten Themen.

Hierunter zählen: Erstunterweisung, Brandschutz, SCC/SGU, Erste Hilfe, Gefahrenstoffe, Leiter/Tritte, Eletronische Sicherheitsvorgaben, Bürotätigkeiten, Klima usw.

Des Weiteren erstellen wir für Sie alle benötigten Arbeitsschutzformulare und stehen Ihnen beratend in allen Fragen des Arbeitsschutzes zur Verfügung.

Bei Fragen stehen Ihnen Fachleute gerne auch persönlich zur Verfügung.

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